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Fortbildungsanerkennung

Der Ganztagsschulkongress 2023 wurde als Fortbildung in allen Bundesländern bei den jeweiligen Landesinstituten beantragt. Darüber hinaus ist er auch in einigen Bundesländern formell akkreditiert. Sie finden nachfolgend eine alphabetische Übersicht.

Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kongress auf dieser Seite. (Stand 15.08.2023)

 

 BADEN-WÜRTTEMBERG

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 

 BAYERN

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 

X BERLIN

Fortbildungen, die außerhalb Berlins stattfinden, werden nicht anerkannt.

 BRANDENBURG

Die Veranstaltung ist unter der Nummer Anerk.Nr. 231115-44.11-46512-230817.7 als Ergänzungsangebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt.

 

 BREMEN

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 

 HAMBURG

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 

 HESSEN

Die Veranstaltung ist unter der Angebotsnummer LA-Angebots-Nr. 02309074 als Lehrkräftefortbildung anerkannt.

 MECKLENBURG-VORPOMMERN

Die Veranstaltung ist unter dem Aktenzeichen AZ: 334-Anerk-2023 als Lehrkräftefortbildung anerkannt.

 NIEDERSACHSEN

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 NORDRHEIN-WESTFALEN

Die Schulen können selbstständig über die Planung und Durchführung von Fortbildungen entscheiden. Fortbildungen können über das Fortbildungsbudget abgerechnet werden.

 

 RHEINLAND-PFALZ

Für die Veranstaltung wurde folgende ILF-Nummer vergeben: 23i101007 

 SAARLAND

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 

 SACHSEN

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung. Die Abrechnung der Kosten kann über Qualitätsbudget der Schule erfolgen.

SACHSEN-ANHALT

Akkreditierung beantragt 

 SCHLESWIG-HOLSTEIN

Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.

 THÜRINGEN

Für die Veranstaltung wurde Aktenzeichen vergeben: 5094-57-1199/2

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